AGBs

Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) zur Nutzung der Bürodienstleistungen von Office Eleven  — c/o RDS Invest GmbH (nachfolgend „Betreiber“)


§ 1 Allgemeines

1. Office Eleven Co-working ist eine Marke der Firma RDS Invest GmbH, Rudolf-Diesel Str. 11 in 67105 Schifferstadt, nachfolgend „Betreiber“ genannt.

2. Vertragspartner, die eine oder mehrere angebotene Dienstleistungen des Betreibers (nachfolgend „Leistung“) buchen, werden nachfolgend „Nutzer“ genannt.

3. Vertragsverhältnisse zwischen Betreiber und Nutzer werden ausschließlich aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“) geschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Nutzungsbedingungen des Nutzers erkennt der Betreiber nicht an.

§ 2 Angebot und Leistungsbeschreibung

1. Der Betreiber stellt dem Nutzer einen Büroarbeitsplatz (ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom und Internetzugang per W-LAN) zur Verfügung. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt. Der Nutzer darf im üblichen Maß (fair use policy) gemeinsame Bürotechnik wie Drucker, Scanner und Kopierer nutzen. Darüber hinausgehender Gebrauch wird dem Nutzer in Rechnung gestellt. Weiterhin stehen Sanitäranlagen und eine Kaffeeküche zur gemeinsamen Verfügung.  Private Gegenstände sowie Kaffeemachine etc.dürfen hier weder kurzfristig noch langfristig abgestellt werden.

2. Es gibt FlexDesk-Tarife, die der Nutzer bei Verfügbarkeit frei buchen kann und FixedDesk-Tarife, bei denen der Nutzer ein festes Einzelbüro bucht. Im FlexDesk-Tarif besteht keine Gewähr für die Verfügbarkeit des gleichen Arbeitsplatzes.

3. Studententarife können nur durch Inhaber eines aktuellen Studentenausweises mit Lichtbild genutzt werden.

4. Konferenz- und Seminarräume können nach Verfügbarkeit entsprechend der Tarifliste zusätzlich gebucht werden.

5. Eine Liste der angebotenen Leistungen und Preise („Tarifliste“) ist dem Vertrag beigefügt; sie kann jederzeit durch den Betreiber angepasst werden. Bei FixedDesk-Nutzern gilt die Preisanpassung ab dem nächsten Monatsersten, wenn dem Nutzer die neuen Preise bis zum 15. des Monats mitgeteilt wurden; bei Mitteilung nach dem 15. des Monats gilt die Preisanpassung ab dem übernächsten Monatsersten.

6. Nur Fixed Desk-Nutzer können nach Absprache mit dem Betreiber die Adresse des Betreibers (c/o Office Eleven) als offiziellen Firmensitz angeben.

7. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Büros nicht mit einer Klimaanlage ausgestattet sind. Deshalb kann es zu Raumtemperaturen über 26° C kommen. Der Nutzer verzichtet diesbezüglich auf etwaige Schadensersatz- oder Minderungsansprüche.

§ 3 Anmeldung und Vertragsabschluss

1. Die Buchung einer Leistung erfolgt durch den Nutzer über das Internetportal des Betreibers.

2. Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber kommt durch die Abgabe einer Buchungsbestätigung im Internetportal des Betreibers zustande.

3. Mit seiner Leistungsbuchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet, dem Betreiber die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Vertrag wird durch den Betreiber entsprechend angepasst.

4. Der Betreiber darf vor der ersten Nutzung den Personalausweis / Pass des Nutzers kopieren und diese Kopie speichern. § 11 unten (Datenschutz) ist anwendbar.

§ 4 Öffnungszeiten, Schlüssel und Verhaltensregeln

1. Der schlüsselfreie Zugang zu den Räumlichkeiten ist nur während der Öffnungszeiten (Montags-Freitags außer an Feiertagen in Rheinland-Pfalz) von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr möglich. Außerhalb dieser Öffnungszeiten haben nur Nutzer mit Schlüssel (§ 4 Ziffer (2) ) Zugang und ein Aufenthaltsrecht.

2. Nutzer mit FixedDesk-Vertrag können vom Betreiber zwei Zugangsschlüssel (Gebäude / Büro) erhalten, mit dem sie ohne Zeitbindung (24/7) Zutritt zum Gebäude haben. Hierfür ist eine Kaution in Höhe von € 60,00 pro Schlüssel fällig, die bei Übergabe des jeweiligen Schlüssels zu zahlen ist. Die Kaution wird nicht verzinst. Der Schlüssel darf nur durch den Nutzer persönlich verwendet werden.

3. Nutzer mit FlexDesk-Vertrag können vom Betreiber einen Schlüssel für ein abschließbares Sideboard erhalten, in dem sie während der Vertragslaufzeit Gegenstände lagern können. Hierfür ist eine Kaution in Höhe von € 15,00 pro Schlüssel fällig, die bei Übergabe des Schlüssels zu zahlen ist. Die Kaution wird nicht verzinst. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, den Sideboard-Inhalt des Nutzers nach Vertragsende aufzubewahren. Falls dem Betreiber für die Entsorgung des Sideboard-Inhalts Kosten entstehen, kann er diese dem Nutzer auch nach Vertragsende in Rechnung stellen.

4. Sämtliche zur Verfügung gestellten Schlüssel sind vom Nutzer bei Beendigung des Nutzungsvertrags unverzüglich an den Betreiber zurück zu geben. Der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen. Der Betreiber ist berechtigt, bei Schlüsselverlust auf Kosten des Nutzers ein neues Schloss einzubauen. Eine Vervielfältigung der Schlüssel durch den Nutzer ist nicht erlaubt.

5. Auf dem kompletten Grundstück, insbesondere aber im Gebäude herrscht striktes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen außerhalb des Gebäudes gestattet. Tiere sind nicht erlaubt.

6. Übernachtungen, Parties o.ä. in den Räumlichkeiten des Betreibers bzw. im gesamten Objekt sind nicht gestattet.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Alle in der Tarifliste angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%; sie beziehen sich nur auf die gebuchte Leistung. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/ Preise.

2. Bei FlexDesk-Tarifen ist die Nutzungsgebühr unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Die laufende Nutzungsgebühr bei FixedDesk-Tarifen kann durch Überweisung beglichen werden und ist spätestens mit dem 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Betreibers.

3. Bei verspäteten Zahlungen ist der Betreiber berechtigt, pauschalierte Mehrkosten je Mahnung in Höhe von Euro 15,00 zu erheben. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines darüber hinaus gehenden Schadens unbenommen.

§ 6 Unzulässige Nutzung

Der Nutzer verpflichtet sich

1. die angebotenen Dienste nicht für ungesetzliche, unseriöse, sittenwidrige oder anstößige Zwecke zu nutzen.

2. die Leistungen nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Überlastung oder Zerstörung der Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere verursachen.

3. die Grenzen des Fair Use einzuhalten und das Eigentum des Betreibers zu achten (z.B. keine Kaffeekapseln oder Büromaterial zu entfernen).

4. Der Nutzer verpflichtet sich, andere Nutzer in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft z.B. das Unterlassen von längeren Telefonaten in Gemeinschaftsräumen, lauten Unterhaltungen oder sonstigen akustischen oder visuellen Störungen.

5. Der Nutzer ist nicht berechtigt Plakate bzw. Werbung an Fenster oder Türe anzubringen.

6. Dem Nutzer ist bekannt dass er keine private Gegenstände in den Gemeinschaftsraüme, Sanitäranlagen abstellen darf.

§ 7 Vertragsdurchführung

1. Nur Nutzer mit FixedDesk-Tarif sind berechtigt, eigene kleinere Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie im gemieteten Büro aufzustellen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden am von Nutzer eingebrachten Gegenständen bzw. Werten.

2. Der Nutzer ist selber verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und hat hierbei insbesondere auch § 6 dieser Nutzungsbedingungen einzuhalten. Jeder Nutzer erhält einen individuellen Zugangscode, so dass im Fall von strafbaren Handungen über das WLAN des Betreibers nachvollzogen werden kann, welcher der Nutzer für die entsprechende Handlung verantwortlich war. Der Nutzer erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

3. Der Nutzer hat seine vertraulichen Daten und Informationen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht bzw. keinen Zugriff nehmen können. Daten und Informationen, die er von dem Betreiber oder anderen Nutzern erfährt oder erhält, muss er vertraulich behandeln und darf diese –sofern es keine anderweitige Absprache gibt –nicht an Dritte weiter geben. Dies betrifft vor allem Daten und Informationen die er im Rahmen der Geschäftstätigkeit anderer Nutzer erfährt/erhält.

4. Der Betreiber darf Wartungsarbeiten, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes, oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, vornehmen. Bei Fixeddesk-Nutzern erfolgt dies nach rechtzeitiger Terminabsprache. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Verpflichtung zur Terminabsprache. Der Nutzer muss seinen Arbeitsplatz dementsprechend zugänglich halten bzw. gegebenenfalls  unverzüglich räumen.

5. Der Nutzer ist zur Duldung zweckmäßiger Arbeiten im Sinne von Ziffer (4) verpflichtet; er darf wegen ihrer Durchführung das Nutzungsentgelt nicht mindern. Der Betreiber wird sich bemühen, dem Nutzer für die Zeit der Arbeiten einen gleichwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Schadensersatzansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen.

6. Die Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den bei der Buchung angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.

7. FlexDesk - Arbeitsplätze sind am Ende jedes Nutzungstages vom Nutzer komplett zu räumen und im Falle der Verunreinigung zu säubern.

8. Die Großraumbüros (FlexDesk-Räume) können vom Betreiber werktags ab 19 Uhr und Sonn- und Feiertags für Veranstaltungen genutzt werden. Derartige Veranstaltungen werden vom Betreiber mindestens einen Werktag vorab durch Aushang bekannt gegeben. Dem Nutzer wird geraten, insbesondere vor solchen Veranstaltungen seine eingebrachten Gegenstände zu entfernen (siehe auch Ziffer (7) ). Der Betreiber haftet nicht für Schäden am Eigentum des Nutzers, die während solcher Veranstaltungen entstehen.

9. Der Nutzer hat die Einrichtung der Büros und der Gemeinschaftsräume pfleglich zu behandeln. Das zur Verfügung gestellte Mobiliar /Equipment ist nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreien und gereinigten Zustand an den Betreiber zurück zu geben. Verlorene Einrichtungsgegenstände oder Schäden an solchen sind dem Betreiber vollumfänglich zu ersetzen.

10. Die Untervermietung und die kostenlose Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

11. Für FixedDesk-Tarife: nach schriftlicher Einwilligung durch den Betreiber, die nach freiem Ermessen erteilt oder verweigert werden kann, darf der Nutzer (technische) Veränderungen an dem von ihm gemieteten Arbeitsplatz, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Beleuchtungsanlagen o.ä. auf seine eigene Kosten durchführen. Auf Verlangen des Betreibers ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Nutzers für Einbauten o.ä. besteht nicht –auch dann nicht, wenn der Betreiber auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung des Betreibers zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Etwaige entstehende Kosten trägt der Nutzer.

Für Nutzer von FlexDesk-Tarifen sind Änderungen wie in Ziffer (11) beschrieben unzulässig.  

12. Zur Sicherheit aller Vertragsparteien kann der Betreiber auf dem Gelände und in den Gängen des Bürogebäudes Überwachungskameras aufstellen und betreiben; die Nutzer akzeptieren dies. Von der Kamera erfasste Daten werden maximal nach den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.

§ 8 Dauer des Vertrages, Beendigung

1. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten die FixedDesk-Nutzungsverträge als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden

Parteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.  

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dem Betreiber steht insbesondere ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Nutzer:

-    Mit der Begleichung der vereinbarten Gebühr gem. § 6 (2) in Verzug ist;
-    Trotz Mahnungen unregelmäßige oder unvollständige Zahlungen leistet;
-    Der Nutzer seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise gravierend verletzt, insbesondere wenn der Nutzer gegen § 6 dieser Nutzungsvereinbarungen verstößt;

3. Nutzer, die im Rahmen des FixedDesk-Tarifes ihren Betriebssitz und / oder ihre Postzustellungsadresse an der Adresse des Betreibers angemeldet hatten, sind nach Vertragsende für ihre ordnungsgemäße Abmeldung sowie für die Nachsendung ihrer Post selber verantwortlich. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, nach Vertragsende eingehende Post nachzusenden oder aufzubewahren. Der Nutzer weist dem Betreiber innerhalb von zwei Wochen die Abmeldung als Firmensitz schriftlich nach.

4. Erfolgt die Rückgabe des Arbeitsplatzes verspätet, haftet der Nutzer dem Betreiber für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.

§ 9 Rücktritt

Ein kostenfreier Rücktritt des Nutzers von einem Nutzungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Nutzungsgebühren aus dem Nutzungsvertrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

§ 10 Haftung, Versicherung

1. Falls der Betreiber dem Nutzer aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, so haftet er nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien.

2. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und dem Ersatz von Schäden Dritter, wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.

3. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen Rechtsverstöße zu unterlassen. Der Nutzer stellt den Betreiber insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Zusätzlich ersetzt er dem Betreiber die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass dieser von Dritten infolge einer Rechtsverletzung durch den Nutzer in Anspruch genommen wird.

4. Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer besteht nicht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer als zusätzliche Serviceleistungen abschließbares Sideboard angemietet hat. Hierfuür wird der Abschluss einer entsprechenden persönlichen Versicherung empfohlen.

5. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden an der IT des Nutzers. Jeder Nutzer ist für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Antivirusprogramms zuständig, auch um intern keinen Netzwerkschaden auszulösen. Der Betreiber haftet auch nicht für den Zugriff Unberechtigter auf Daten des Nutzers; dieser ist selber dafür verantwortlich, den Zugriff auf die elektronischen Daten auf seinem Computer durch entsprechende Mittel zu unterbinden.

§ 11 Datenschutz

1. Der Betreiber wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Betreiber widerrufen, wenn das Vertragsverhältnis nicht fortbesteht. Der Betreiber wird in diesem Fall die Löschung der persönlichen Daten des Nutzers vornehmen.

3. Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum des Betreibers und müssen vertraulich behandelt werden. Keinesfalls dürfen Sie an Dritte weitergegeben werden. Ein Verstoß berechtigt den Betreiber zu einer fristlosen Kündigung gem. § 8 Ziffer (2) oben.

§12 Versicherung /Haftung

Der Nutzer hat den Arbeitsplatz vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die FlexDesks sich in einem Großraumbüro befinden und nicht separat abschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB.

§ 13 Schlussbestimmungen/ Sonstiges

1. Der Nutzer erteilt dem Betreiber die Erlaubnis, ihn in Pressemitteilungen oder auf seiner Webseite als Referenzkunden zu nennen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sofern der Nutzer Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten Ludwigshafen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

4. Der Betreiber behält sich vor, diese ANB jederzeit einseitig zu ändern. Der Nutzer wird über die Änderungen der ANB rechtzeitig per E-Mail oder per öffentlichem Aushang benachrichtigt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten ANB als von ihm genehmigt.

5. Sollte eine Bestimmung im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, den in diesen Nutzungsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen des Betreibers am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

6. Individuelle Änderungen an diesen ANB können nur schriftlich vereinbart werden; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

ANB Co-Working Office 11 / Stand 7.02.2018